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Biomilcherzeugung

Biomilch - nur des Geldes wegen keine Chance

Nahezu alle Molkereien in Süd-Württemberg bieten ihren Erzeugern die Chance auch ökologisch erzeugte Milch abzuliefern. Im Vergleich zu konventionell erzeugter Milch werden Zuschläge zwischen 7,5 -12 Pf/kg für Biomilch bezahlt. Einige Molkereien zahlen Ihren Biomilch-Erzeugern darüber hinaus Vermarktungszuschläge die durch eine höhere Wertschöpfung dieser speziellen Produkte erzielt werden können. Somit erscheint auf den ersten Blick der Umstieg in den ökologische Landbau mehr als lukrativ, zumal die Bundesregierung den Umstieg in die Öko-Landwirtschaft stärker fördern will. Was gilt es zu beachten?

Sowohl die gesetzlichen Regelungen der EU-Öko-Richtlinie zum Erhalt staatlicher Prämien wie auch die Richtlinien der Bio-Verbände zur Vermarktung unter deren Warenzeichen stellen den Biomilch-Erzeuger vor höhere Anforderungen. Im Folgenden sind wichtige Punkte der BIOLAND-Richtlinie aufgelistet:

Haltung

Mindestfläche

6 m² Stallfläche, Weidegang oder 4,5 m² Auslauf

Lauffläche

kein Vollspaltenboden

Liegefläche

weich, trocken, eingestreut

ausreichende Einstreu (v.a. Stroh), aus Öko-Betrieb oder extensiver Bewirtschaftung

ausreichende Boxenmaße

Laufstallhaltung

ein Liege- und ein Freßplatz je Tier
(bei Vorratsfütterung Ausnahme durch Verband möglich)

keine Sackgassen und Engstellen im Stall

Anbindehaltung

Übergangsfrist bis 2010 für bestehende Bestände (Genehmigung durch Verband notwendig)

Sommerweide oder regelmäßiger Auslauf sind Voraussetzung

Standbreite, Standlänge, Anbindetechnik (starre Halsrahmen, Nylongurte, straff gespannte Ketten sind nicht zulässig) und Trogkantengestaltung müssen artgerechtes Verhalten ermöglichen

Kühe müssen vollständig auf der planbefestigten und ausreichend eingestreuten Standfläche stehen und liegen können

Kälberhaltung

Geburt in Abkalbebox oder auf der Weide

Kälber müssen nach der Geburt mindestens einen Tag bei der Mutter bleiben

Fütterung

Viehbesatz

orientiert sich vor allem an der betriebseigenen Futtergrundlage

max. zulässiger Viehbesatz 1,4 DE (Dungeinheiten) = 112 kg N = 2 Milchkühen

Futterzukauf

max. 10 % aus nicht-ökologischem Anbau
es sind nur bestimmte Futtermittel zugelassen (Leinkuchen, Trester, Biertreber)

Fütterung

v.a. Grundfutter aus dem eigenen Betrieb

60 % der Tagesration muß aus Rauhfutter bestehen

im Sommer muß das Grundfutter überwiegend aus Grünfutter bestehen

Kälberfütterung

betriebseigene Milch oder Milch von Bio- oder Umstellungsbetrieben

Tierzukauf

grundsätzlich

nur aus anderen Bio-Betrieben

konventionell nur, wenn Beschaffung von Bio-Tieren nicht möglich ist (Nachweispflicht)

konventionelle
Zuchttiere

Zukauf jährlich max. 10 % des Bestandes an ausgewachsenen Rindern

Tiergesundheit und Fortpflanzung

Behandlungen

Naturheilverfahren und homöopathische Behandlungen haben Vorrang

herkömmliche Medikamente dürfen vom Tierarzt verordnet eingesetzt werden,
doppelte gesetzliche Wartezeit

Vermarktung unter BIOLAND-Warenzeichen ist nicht mehr möglich wenn:
* Lebenszyklus <1 Jahr und 1 Behandlung
* Lebenszyklus > 1 Jahr und 3 oder mehr Behandlungen pro Jahr
mit herkömmlichen Medikamenten

Stallbuch ist Pflicht

Anwendungsverbote o. -beschränkungen

für bestimmte Wirkstoffe und Wirkstoffgruppen

Fortpflanzung

Natursprung ist anzustreben

kein Embryotransfer

Vertrags- und Kontrollwesen

Umstellung

gesamtbetrieblich

in der Umstellungsphase Produktion nach Richtlinien und konventionelle Vermarktung

Vermarktung unter dem BIOLAND-Warenzeichen nach 24 Monaten
(schriftliche Anerkennung durch Verband)

Kontrolle

einmal jährlich

Weitere betriebliche Umstellungen sind auch in der Außenwirtschaft durchzuführen. Neben dem Verzicht auf chemisch-synthetische Dünge- und Pflanzenschutzmittel muß die Fruchtfolge angepaßt werden, indem Marktfrüchte und Silomais reduziert und Leguminosen wie Erbsen, Bohnen, Klee und Luzerne verstärkt angebaut werden um den Stickstoffeintrag aus der Luft zu erhöhen und die Bodenfruchtbarkeit zu verbessern. Daraus ergeben sich neben einer anderen Futtergrundlage auch Verschiebungen der A- und F-Flächen bei der Kulturpflanzenregelung und damit der Prämien.

Fazit:
  1. Der ökologische Landbau stellt an die Betriebsleiter höhere Anforderungen in der Produktionstechnik und erfordert ein generelles Umdenken bezüglich der Landbewirtschaftung (Kreislaufwirtschaft, Nachhaltigkeit).

  2. Für verschuldete Betriebe ist der Ökologische Landbau trotz höherer Erzeugerpreise zur Konsolidierung ungeeignet.

  3. Milchviehbetriebe mit hoher Grundfutterleistung und / oder geringem Aufwand für Düngung und Pflanzenschutz bei überwiegendem Grünlandanteil können relativ einfach in die Biomilch-Erzeugung einsteigen

  4. Trotzdem ist eine pauschale Umstellungsempfehlung schwierig. Unbedingt notwendig ist eine einzelbetriebliche Kalkulation des Betriebes, um alle Änderungen zu erfassen und Risiken und Chancen betriebsbezogen darzustellen. Hierbei ist das ALLB Biberach behilflich.

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